Endrechnung

Endrechnung
Rechnung (oder ggf.  Gutschrift) über einen Liefer- oder Leistungsvorgang, für den zuvor bereits eine Anzahlung verlangt wurde. Da auch für die Anzahlung bereits eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt werden durfte, muss in der Gestaltung der E. gesichert sein, dass der Empfänger der E. nicht irrtümlich nochmals die Vorsteuer für den gesamten Rechnungsbetrag geltend machen kann. Daher wird gesetzlich verlangt, dass in einer E. die vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Teilentgelte und Vorsteuerbeträge offen abzusetzen sind (§ 14 V UStG 2004).

Lexikon der Economics. 2013.

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